SHAEF / Aktuell
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I. Die Rechtslage in Deutschland
II. Die äußere Rechtslage Deutschlands
I. Die Rechtslage in Deutschland
Mit Beschluß der Staatsanwaltschaft Zwickau wurde das amtliche Ermittlungsverfahren gegen einen Bürger des Deutschen Reiches wegen «Verunglimpfung des Staates und seiner Symbol» eingestellt.
Siehe Dokumentation:
Faksimile des Einstellungsbeschlusses als PDF
Auszug als Bilddatei
Der Reichsbürger A.H. hatte öffentlich klargestellt, daß es wohl nicht nötig sei, an die de jure nicht mehr existente ‹Bundesrepublik Deutschland› Abgaben und Steuern zu zahlen.
In der Begründung der Einstellung heißt es unter anderem:
Zitat: «In der bloßen Aufforderung zum ‹Umsturz› durch gewaltfreie Beseitigung der bisherigen staatlichen Ordnung und Ersetzung durch ein anderes politisches System allein liegt noch keine böswillige Verächtlichmachung. Die strafrechtliche Erfassung eine solchen Äußerung würde das nach Artikel 5 Abs. 1 GG geschützte Recht der freien Meinungsäußerung unzulässig beschränken.»
Verweise auf die aktuelle Rechtsprechung sind enthalten.
Anmerkung:
Die Regierung des Fürstentum Sealand kommt im Zusammenhang mit dem Freundschafts- und Konsularvertrags mit der kommissarischen Reichsregierung vom (einschl. Ratifizierungsurkunde vom ) auf weitere aktuelle Fälle im Zusammenhang mit der Rechtslage in Deutschland demnächst hier zurück.
II. Die äußere Rechtslage Deutschlands
Aktueller Hinweis:
BRD-Heeresinspektuer Gudera ist wegen Differenzen mit BRD-Verteidigungsminister Struck am 12. Februar zurückgetreten. Ein Grund:
Die UN Feindstaatenklausel
[siehe hier - SHAEF oder direkt hier als Text]
[Bericht v. 12. Februar 2004 - FDP berichtet als einziges BRD-Organ von diesem Punkt] : "Beim Großen Zapfenstreich zu Ehren Heeresinspekteur Gert Gudera am Mittwochabend in Bonn forderte dieser auch, dass die Klausel aus der UN-Charta entfernt werden, die Deutschland als "Feindstaat" bezeichne. ... Die Auflistung Deutschlands in der UN-Charta als "Feindstaat" sieht FDP-Sicherheitspolitker Günther NOLTING kritisch. "Die UN-Charta ist hinsichtlich der Abstimmungsrechte und anderer Vorgaben veraltet. Dass dies geändert werden muss, ist schon lange bekannt, scheitert aber an der grundsätzlichen Einstellung der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats"
Siehe auch Kommentar.
Beides im Sealand-Archiv
Pressestelle des Fürstentums Sealand , 15. März 2004
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