zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. August 2007
in der Sache gegen Johannes W.F. Seiger,
Premierminister der Principality of Sealand
Die letzten zwei Jahre waren geprägt von existenziellen Turbulenzen, die die Aktivitäten der Principality of Sealand unfreiwillig auf wenige Kernfelder beschränkt haben und über die wegen ihres öffentlichen Interesses für Deutschland in Kürze ausführlicher zu berichten sein wird.
Das Jahr 2007 war dennoch bisher reich an positiven Ereignissen technischer Art und vor allem staatlichen Aktivitäten und Entwicklungen. Dies ging bis zur Anerkennung der Principality of Sealand und seines Repräsentanten durch den Bundesgerichtshof, wie den nachfolgenden Seiten zu entnehmen ist und sich auch in dem jüngsten Schreiben des Amtsgerichts Lippstadt wiederspiegelt (Ziff. 4.14 der Anlage).
Die jahrzehntelangen Irritationen sind nicht zuletzt auf eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit einschließlich der Justiz durch das Auswärtige Amt zurückzuführen (Ziff. 4.2 der o.g. Anlage).
Damit wurde bisher das Bestreben der Principality of Sealand verhindert, dass technische Erbe des Deutschen Reiches, u.a. die Vril-Technologie, ihrem rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Rechtmäßiger Eigentümer ist ein uneingeschränkt souveränes Deutschland. Diese Souveränität verlangt allerdings eine Aufhebung der immer noch geltenden alliierten Vorbehaltsrechte (Ziff. 3 der Anlage). Dies ist nur im Rahmen eines Friedensvertrages mit allen Parteien des zweiten Weltkrieges möglich.
Innerhalb der nächsten drei Jahre sollte dieses Ziel zu erreichen sein, wie ich es auch Bundeskanzlerin Merkel mitgeteilt habe (Ziff. 4.10 der Anlage).
(Johannes W.F. Seiger)
Dokumentation zum BGH-Beschluss vom 03.08.07
zur Souveränität der Principality of Sealand sowie zur
diplomatischen Immunität des Premierministers
Johannes W.F. Seiger
BGH-Gesamt-Dokumentation (52,5 MB)
1. Geleitwort des Premierministers im Oktober 2007
2. Zum BGH-Beschluss 03.08.07 (Gesamter Punkt 2)
2.1. Schlussfolgerung aus dem BGH-Beschluss
2.2. Wortlaut des BGH-Beschlusses
2.3. Stellungnahme des Beschwerdeführers 18.07.07
2.4. Anfrage der BGH-Berichterstatterin 04.07.07
2.5. Antrag des Generalbundesanwaltes 20.06.07
3. Zur Souveränität der BRD (Gesamter Punkt 3)
3.1. Seite 1: Überleitungsvertrag 1990, Artikel 2 Absatz 1
3.2. Seite 2: Überleitungsvertrag 1990, Artikel 7 Absatz 1 und Schlussfolgerung: eingeschränkte Souveränität wegen Rechtsvorbehalte der Alliierten
3.3. Schreiben des Bundesministerium der Justiz vom 29.03.04: Bestätigung, dass beide Absätze in Kraft sind
4. Dokumentation zur Stellungnahme des Beschwerdeführers (Übersicht)
4.1. Bl. 1 10: zur Auffindung verschollener Kulturgüter (Bernsteinzimmer) aus der NS-Zeit (30.08.98), Briefwechsel mit G. Glogowski, Niedersächsischer Ministerpräsident
4.2. Bl. 11 36: Schreiben an Josef Fischer, Bundesminister des auswärtigen Amtes vom 15.03.05. Betreff: Ihre und Ihres Hauses Sicht zur staatlichen Qualität der Principality of Sealand
Antwort: Frau Dr. S. Wasum-Rainer i.A., Schreiben vom 11.04.05: keine diplomatischen Rechte, keine Unverletzlichkeit der Person
4.3. Bl. 37 109: Korrespondenz zwischen dem Kanzleramt der BRD, dem Auswärtigen Amt der BRD, der Botschaft der Föderativen Republik Russland u.a.
4.4. Bl. 110 140: M. Platzeck, Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Strafanzeige vom 10.05.07 wegen versuchten Mordes in mittelbarer Täterschaft. Keine Antwort.
4.5. Bl. 141 142: Registergericht AG Potsdam: Insolvenzverfahren am 30.12.99,
17.01.00: Löschung der Firma
4.6. Bl. 143 145: FG Münster, Beschluss vom 01.12.95 zur Sealand Trade Corporation: „Der Beschluss ist unanfechtbar.“ Damit ist auch die Existenz der Sealand Trade Corporation unanfechtbar.
4.7. Bl. 146 245: Dr. Schaubelt, Vizepräsident des AG Potsdam, Schreiben vom 27.11.05: Insolvenzsache der Sealand Warenhandels- und Vertriebsgesellschaft m.b.H. & Co. KG
4.8. Bl. 246 249: Schreiben vom 05.07.07 des FA Luckenwalde: Pfändungs- und Einziehungsverfügung über €822.352,60.
4.9. Bl. 250 251: G. Schröder, Bundeskanzler der BRD, Angebot vom 26.04.05, persönlich einen Sealand Generator (Vril-Technologie, Kosmische oder Freie Energie) zu testen. Keine Antwort.
4.10. Bl. 252 271: Frau Dr. A. Merkel, Bundeskanzlerin der BRD, Schreiben vom 20.09.06, sich um einen Friedensvertrag formelle Beendigung des II. Weltkrieges sichtbar zu bemühen. Testangebot für einen Sealand Generator. Keine Antwort.
4.11. Bl. 272 281: Dr. G. Sabathil / Frau D. Jering (Stellvertreterin), Europäische Kommission: Schreiben vom 17.01.07: Inhaftierung trotz diplomatischer Immunität.
H. van Steen, Europäische Kommission, Neue und erneuerbare Energiequellen, Schreiben vom 24.04.07: Vorstellung der Vril-Technologie und Testangebot. Keine Antwort.
4.12. Bl. 282 285: Schreiben vom 01.06.07 an die Botschafter der vier Alliierten: Information über das Schreiben an Frau Dr. A. Merkel, Bundeskanzlerin
4.13. Bl. 286: W. Rissmann, Direktor des AG Luckenwalde, Schreiben vom 12.05.99: Rücknahme der Anerkennung der diplomatischen Immunität „Auf Weisung des Präsidenten des Brandenburgischen OLG ...“
Nicht im BGH-Ordner enthalten:
4.14. Schreiben des AG Lippstatt vom 16.10.07 mit erstmals amtlich korrekter Anrede als Folge des BGH-Beschlusses sowie das vorangegangene Schreiben des Premierministers J.W.F. Seiger vom 10.10.07 an das AG Lippstadt