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SHAEF-Gesetzgebung der USA
in Verbindung mit der Kommissarischen Regierung Deutsches Reich

SHAEF: Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force - Airforce Signet


SHAEF-Abzeichen-III

Navigation-SHAEF Freundschaftsvertrag Sealand - Deutsches Reich

Verhältnis zwischen dem Fürstentum Sealand und dem Deutschen Reich
(Kommissarische Regierung/SHAEF-Gesetzgeber USA)

Am 31. Dezember 1998 unterzeichneten die Vertreter des Deutschen Reichs/SHAEF-Gesetzgeber USA und des Fürstentums Sealand den Freundschafts- und Konsularvertrag.

Im März 1999 erfolgte der Austausch der Ratifizierungsurkunden.


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Frei abrufbare Dokumente:

PDF File Freundschafts- und Konsularvertrag: Alle Dokumente


PDF-Datei Freundscfafts-und Konsularvertrag Freundschafts- und Konsularvertrag
PDF-Datei Ratifizierungsurkunde Deutsches Reich Ratifizierungsurkunde des Deutschen Reiches
Protokoll des Deutschen Reiches über die Ratifizierung des Freundschafts- und Konsularvertrags
Ratifizierungsurkunde des Fürstentums Sealand
Principality of Sealand: Protokoll über den Austausch der Ratifizierungsurkunde
Kommissarische Reichsregierung: Antrag auf Genehmigung des ‹Freundschafts- und Konsularvertrag zwischen der kommissarischen Regierung des Deutschen Reichs und dem Fürstentum Sealand›

www.deutsches-reich.com | www.der-reichskanzler.de


Vielen erscheint erklärungsbedürftig, auf welcher Grundlage die durch den SHAEF-Gesetzgeber USA genehmigte

Kommissarische Regierung externer Link Deutsches Reich mit dem Fürstentum Sealand Staatsverträge geschlossen hat:

Freundschafts- und Konsularvertrag mit Bestätigung eines Diplomatischen Vertreters, Grabungsgenehmigung für das Bernsteinzimmer und andere verschollene Kulturgüter, Pachtvertrag über ein sealändisches Staatsgebiet und anderes interner Link mehr.  [Siehe auch unter interner Link Downloads]

SHAEF ist die Abkürzung für Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces, das Oberkommando der Alliierten Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg, dessen Oberbefehl bei den USA liegt. SHAEF ist auch heute noch die oberste Gesetzgebungsinstanz in Deutschland!
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Auf Grund der vorgenannten Rechtslage würden Verträge Sealands mit der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich keinen Bestand haben.

Spätestens seit den Aussagen von Graf Lambsdorff als Verhandlungsführer der Bundesrepublik Deutschland in Sachen interner Link Zwangsarbeiterentschädigung ist offenbart worden, daß die Reparationsfrage noch ungelöst ist und der Status Quo weiterhin besteht. Zitat: interner Link «Die USA halten an ihrem theoretischen Anspruch auf deutsche Reparationszahlungen fest.» [Siehe auch pdf SHAEF Gesetz Nr. 52 - Beschlagnahme von Deutschem Vermögen]
Da es bis heute keinen Friedensvertrag mit Deutschland (dem Deutschen Reich) gibt, besteht auf Grund der Artikel 53 und 107 der UN-Charta weiterhin die sogenannte Feindstaatenklausel (interner Link UN-Charta Art. 53) der Vereinten Nationen.

Der Zweite Weltkrieg wurde vom Deutschen Reich geführt und verloren. Das Deutsche Reich hat niemals kapituliert. Kapituliert haben die drei Wehrmachtsteile. Deshalb kann ein Friedensvertrag, verbunden mit der Hauptsache, dem Reparationsvertrag, nur mit dem Deutschen Reich geschlossen werden. Da die Bundesrepublik Deutschland - interner Link bundesverfassungsgerichtlich festgestellt - nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, kann es mit der Bundesrepublik Deutschland nie einen Friedensvertrag geben.
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Dies vorausgeschickt ergibt sich folgende Situation:

Am 31. Dezember 2001 verjähren teilweise die Ansprüche der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges auf Reparationszahlungen gegenüber ihrem Kriegsgegner, dem Deutschen Reich. Sowohl nach völkerrechtlicher Auffassung als auch nach Vereinbarung der Siegermächte (interner Link Potsdamer und interner Link Londoner Protokoll #1 und #2), sowie diversen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, ist die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. «interner Link Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches". » . Die BRD kommt somit als Vertragspartner für einen Friedensvertrag mit den Siegermächten nicht in Betracht. Andernfalls hätte der Friedensvertrag anläßlich der sogenannten Wiedervereinigung (BRD mit DDR) geschlossen werden können und müssen.

Alle Demontagen und die Zahlungen auf Grund des «kollektiven schlechten Gewissens» der Deutschen, welche die BRD und die DDR im Laufe der Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg «freiwillig» geleistet haben, stehen nicht im Zusammenhang mit den vom Deutschen Reich verursachten eigentlichen Kriegsschäden. Sie wurden nicht mit befreiender Wirkung für die Kriegsschulden des Deutschen Reichs geleistet und werden auf diese wohl nicht angerechnet.
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Die Wiedergutmachung dieser Kriegsschäden aus dem Zweiten Weltkrieg durch interner Link Reparationen kann deshalb nur in einem Friedensvertrag zwischen einer Regierung des Deutschen Reichs und den Siegermächten geregelt werden (dazu kommen unter anderem noch 30 Millionen Goldmark, die das Deutsche Reich aus dem Ersten Weltkrieg auf Grund des Vertrages von Versailles schuldet, weil Reichskanzler Adolf Hitler die Weiterzahlung dieser Kriegsschulden eingestellt hatte).

Einer unter anderen Hinweisen darauf, daß die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges (und des Ersten Weltkrieges) auf die Wiedergutmachung der Kriegsschäden durch interner Link  Reparationen nicht verzichten werden, ist die Tatsache, daß die Siegermächte seit Jahren den Aufbau einer externer Link Kommissarischen Regierung Deutsches Reich in Berlin als Vertragspartner für Friedens- und Reparationsverhandlungen unterstützen. An der Spitze dieser Institution steht der Generalbevollmächtigte für das Deutsche Reich (für den derzeit nicht vorhandenen Reichskanzler und Reichspräsidenten), der identisch ist mit dem Generalbevollmächtigen für den Verfassungsrechtlich Besonderen Status von Berlin.

Die Amtsträger der externer Link Kommissarischen Regierung Deutsches Reich sind dem Oberbefehlshaber der Siegermächte, dem SHAEF-Gesetzgeber USA, als oberste Gesetzgebungsinstanz in Deutschland durch Eid dienstverpflichtet. Dem nachgeordnet gilt die Weimarer Verfassung von 1919 und ihre bis 1997 aktualisierten Fassungen. (Übrigens: sowohl nach dem Besatzungsrecht der Siegermächte als auch auf Grund der Weimarer Verfassung ist auch die Todesstrafe nach wie vor gesetzmäßig.)
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Die SHAEF-Gesetzgebung und alle sonstigen besatzungsrechtlichen Anordnungen und Vorschriften seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges haben nach wie vor uneingeschränkte Gültigkeit für alle Deutschen. (Siehe auch Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin PDF File BGBl. II 1990 S. 1274ff); danach gilt unter anderem, daß - gemäß Artikel IV der pdf SHAEF-Proklamation Nr. 1 der USA - alle Deutschen der Anweisung, Kontrolle und Gerichtsbarkeit des SHAEF-Gesetzgebers USA unterliegen). Aus diesem Grunde reisen alle Bundeskanzler und Vizekanzler der BRD schon vor ihrer Vereidigung im Deutschen Bundestag nach Washington, wo sie über diese Rechtslage belehrt werden.

Der «2+4-Vertrag» wurde von der BRD falsch interpretiert (s. o. BGBl. II 1990, S. 1274). Für die Siegermächte galten und gelten die BRD und die DDR als «besatzungsrechtliche Instrumente», die Vereinigung der beiden besatzungsrechtlichen Instrumente BRD und DDR sei gegen den Willen beider deutscher Regierungen auf Veranlassung des SHAEF-Gesetzgebers USA durchgesetzt worden. Diese Maßnahme wurde bereits 1987 (zwei Jahre zuvor!) vom Generalbevollmächtigten für das Deutsche Reich mit Zeitangabe öffentlich im Reichstagsgebäude in Berlin bekanntgegeben!
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Die vom SHAEF-Gesetzgeber USA vertretene Rechtslage entnehmen Sie bitte den Schreiben (siehe unten) des externer Link Generalbevollmächtigten für das Deutsche Reich, beziehungsweise für den Verfassungsrechtlich Besonderen Status von Berlin, an hohe Beamte und Juristen (Beispiele), die Rechte des Fürstentums Sealand verletzt hatten, zu deren Schutz die Kommissarische Regierung externer Link Deutsches Reich als diplomatischer Empfangsstaat völkerrechtlich verpflichtet ist.

SHAEF Signet

Einsicht in Originaldokumente (im pdfklein Format Acrobat):

Dokument um Hochverrat Dokument vom 2. Juni 1999 (Hochverrat1)
Dokument PDF-Hochverrat-2 Dokument vom 14. September 1999 (Hochverrat2)
Dokument vom 10. Januar 2000 (Hochverrat3)
Dokument-PDF-Hochverrat-3 Dokument vom 18. Februar 2000
Dokument-PDF-v. 1990 - Seiten 1275-1276 Bundesgesetzblatt II 1990 S. 1274 - 1276

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pdf-Text unserer Darstellung des Sachverhaltes

SHAEF - Text unserer Darstellung & Dokumente der Verratsverfahren [1,9 MB]

pdf

SHAEF: Dokumente der diplomatischen Verbindungen zur komm. Regierung des Deutschen Reichs [1,8 MB]

pdf

SHAEF Proklamation Nr. 1 der USA [600 KB]

pdf

SHAEF Gesetz Nr. 51 - Deutsche Währung [970KB]

pdf

SHAEF Gesetz Nr. 52 - Beschlagnahme von Deutschem Vermögen [1,2 MB]

pdf

SHAEF Gesetz Nr. 76 - Telekomgesetz {680 KB]

pdf

Feindstaatenliste, deutsch

interner Link

UN-Charta Art. 53 & 107 [Feindstaatenklausel]
interner Link aktueller Hinweis [12. Februar 2004] : "Beim Großen Zapfenstreich zu Ehren Heeresinspekteur Gert Gudera am Mittwochabend in Bonn forderte dieser auch, dass die Klausel aus der UN-Charta entfernt werden, die Deutschland als "Feindstaat" bezeichne. ... Die Auflistung Deutschlands in der UN-Charta als "Feindstaat" sieht FDP-Sicherheitspolitker Günther NOLTING kritisch. "Die UN-Charta ist hinsichtlich der Abstimmungsrechte und anderer Vorgaben veraltet. Dass dies geändert werden muss, ist schon lange bekannt, scheitert aber an der grundsätzlichen Einstellung der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats"
Siehe auch interner Link Kommentar.
pdf Beides im Sealand-Archiv

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Carlo Schmid zum Charakter des Grundgesetzes:
«Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut
Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948 [StenBer. S. 70ff]

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR: «Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches ...» interner Link Fazit: hier

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Bundesgesetzblatt II 1990 S. 1274-1276 Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.9.1990 - «Alle Rechte ... der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin bleiben ... in Kraft. » [281 KB]

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Der verfassungsrechtlich Besondere Status von Berlin - Klarstellung durch den Generalbevollmächtigten für das Deutsche Reich, Wolfgang Gerhard Günter Ebel, Groß-Berlin, den 29. Mai 2000

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Fortdauernde Gültigkeit alliierter Gesetze: Bundesgesetzblatt 1990 Teil II : Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin, Art. 4 und Bekanntmachung zum Überleitungsvertrag.

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Fortgeltende Bestimmungen aus dem «Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen ("Überleitungsvertrag")»

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Fortbestehende Reparationsansprüche der USA an Deutschland (Deutsches Reich): Keine Einigung über Rechtssicherheit für deutsche Firmen in den USA. (Meldung vom 23. Mai 2000) und: Kohler Brief (Deutsche Bank) vom 6.2. 2001 wg. Rechtsunsicherheit - [Englisch]

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Dokumentation: Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg:
Tätigkeitsbericht für das Jahr 1998: Gutachten zur Rechtslage enteigneter Kulturgüter (Prof. Frowein, Dr. Hartwig)
Fazit: Der Überleitungsvertrag zum 2+4 Vertrag stellt die fortdauernde Rechtsgültigkeit der alliierten Gesetzgebung für Deutschland fest.

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Dokumentation: Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 1981/97 -
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Klagausschluß nach Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 des Überleitungsvertrages (Vertrag zur Regelung aus Krieg und
Besatzung entstandener Fragen in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung; BGBl 1955 II, S. 405). Nach dieser Vorschrift können Klagen wegen bestimmter, im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg gegen Deutschland gerichteter Maßnahmen in Deutschland nicht erhoben werden.

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Protokoll über die Dreimächtekonferenz von Berlin
(Potsdamer Protokoll)
Potsdam, 2. August 1945
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Londoner Konferenz:
Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin
London, 12. September 1944
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Londoner Konferenz 2:
Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland
London, 14. November 1944
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Erklärung über die Grundsätze der Beziehungen der Stadt Groß-Berlin zu der Alliierten Kommandantur
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Berliner Klausel›:
Inhalt:
Mitteilung der Alliierten Kommandatura Berlin an den Regierenden Bürgermeister betreffend die Übernahme von Bundesrecht vom 8. Oktober 1951, sowie
Schreiben der drei Hohen Kommissare an den Bundeskanzler betreffend die Ausübung des von den Drei Mächten vorbehaltenen Rechtes in bezug auf Berlin vom 26. Mai 1952
Gesetz über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) vom 4. Januar 1952.
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Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten «Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands»
nebst Als Bild Kommentar von Großadmiral Karl Dönitz zur Kapitulation

   

externer Link www.deutsches-reich.com [Offizielle Seite der Kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches - SHAEF-Gesetzgeber USA]

interner Link Vali Odhinsson
2003 - Das Jahr des Wechsels
Am 11. Februar war in der in Hannover erscheinenden ‹Neuen Presse› unter der Überschrift: ‹Rebellen entrüsten US-Politiker› folgende Bemerkung eines US-Politikers zu lesen: ‹Wir werden schon Mittel und Wege zur Wiederherstellung der alten Harmonie finden›. Das kann man in diesem Zusammenhang wirklich annehmen? Wenn die USA von ihrem ‹Recht› Gebrauch machen sollte, dann werden folgende Punkte TRANSPARENT sein...

Warum hat unter Präsident Bill Clinton der SHAEF-Gesetzgeber USA zum 30. Januar 1999 den Freundschafts- und Konsularvertrag zwischen der vom SHAEF-Gesetzgeber eingesetzten kommissarischen Regierung des Deutschen Reichs und dem Fürstentum Sealand genehmigt?

Zum besseren Verständnis und in Ergänzung zum ‹Freundschafts- und Konsularvertrag zwischen der kommissarischen Regierung des Deutschen Reichs und dem Fürstentum Sealand› werden im Folgenden weitere  Dokumente aus der Korrespondenz zwischen dem SHAEF-Gesetzgeber U.S.A. und der Kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches veröffentlicht. Beide Schreiben datieren aus der Zeit nach der sogenannten Wiedervereinigung.

  1. Kopie des Schreibens vom 31. Dezember 1998 der Kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches an den  SHAEF-Gesetzgeber, den damaligen Präsidenten der U.S.A., Bill Clinton, mit dem US-Aktenzeichen APO NY 09082, einschließlich des Einlieferungsscheins und des Annahme- und Rückscheins vom Weißen Haus, Washington D. C., U.S.A. vom 4.1.1999: Antrag auf Genehmigung des ‹Freundschafts- und Konsularvertrag zwischen der kommissarischen Regierung des Deutschen Reichs und dem Fürstentum Sealand›.
  2. Kopie eines Schreibens samt Umschlag des EUCOM (United States European Command Headquarter / Hauptquartier des europäischen U.S. Kommandos – Abt. Public Affairs) vom 4. Juni 2003 an das Deutsche Reich / Provisorische Regierung / Reich Chancellor / Mr. Ebel mit dem Hinweis auf die Weiterleitung seines Schreibens an die US-Botschaft  in Berlin wegen deren Zuständigkeit für die angesprochene politische Angelegenheit.  

In dem damaligen Entwurf eines Friedensvertrags wurde eine Wiedervereinigung der beiden Deutschen Staaten unter dem Dach des Deutschen Reiches angestrebt.

Download der genannten Dokumente: www.principality-of-sealand.ch/pdf [Kopien als pdf herunterladen]

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Ihr Sealand-Team

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